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Wozu brauche ich eine Photovoltaikversicherung?
Ihre PV-Anlage ist zahlreichen Umweltfaktoren wie beispielsweise Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag ausgesetzt. Die Kosten für eine Photovoltaikanlage bzw. PV-Anlage sind sehr hoch. Als Eigentümer sollten Sie die Anlage daher vor möglichen Schäden und den somit verbundenen hohen Reparaturkosten absichern.
Zudem sind bei einer Photovoltaikversicherung zahlreiche weitere Risiken abgesichert (siehe Details).
Worauf muss ich achten?
Bevor Sie eine Photovoltaikversicherung abschließen sollten Sie überprüfen ob Ihre bestehende Gebäudeversicherung eine spezielle Solaranlagenversicherung einschließt und somit für Schäden an Ihrer PV-Anlage aufkommt.
Beim Einrichten einer neuen PV-Anlage schließt die Gebäudeversicherung die Anlage in den meisten Fällen nicht ein. Der Versicherer muss über die Anlage informiert werden, da diese den Wert des Gebäudes steigert. Dadurch werden auch höhere Prämien fällig. Falls Sie den Versicherer nicht informieren, kann dieser sich weigern für den Schaden aufzukommen.
Die Photovoltaikversicherung der Württembergische und Badische Versicherung bietet Ihrer Anlage einen umfassenden Schutz und das zu einem hervorragenden Preis.
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Photovoltaikversicherung – Leistungsübersicht
Was ist versichert?
Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche, zur PV-Anlage gehörenden Teile, einschließlich der Befestigungsmaterialien.
- Photovoltaikmodule inklusive Modultragekonstruktion
- Montageset
- Wechselrichter, Akkumulatoren
- Transformatoren
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Gleich- und Wechselstromverkabelungen
- Einspeise- und Erzeugungszähler
- Elektronische Überwachungsgeräte
- Anzeigetafeln
- Back Up Systeme
Welche Schäden/Gefahren sind versichert?
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Überspannung, Kurzschluss
- Diebstahl
- Höhere Gewalt, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck, Überschwemmung
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Tierverbiss
- Erdbeben bis 25% der Versicherungssumme*
Weiterhin gelten alle hier nicht genannten Gefahren versichert, sofern diese an anderer Stelle der Bedingungen und Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden.
Was ist nicht versichert?
- Werkzeug aller Art
- Hilfs- und Betriebsstoffe
- Wechseldatenträger
- Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden
Welche Schäden/Gefahren sind ausgeschlossen?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Kriegsereignisse
- Kernereignisse jeder Art
- Mängel die bei Abschluss bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt waren
- Betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- Garantieschäden
Ihre Entschädigung bei Teil- und Totalschäden
- Teilschäden:
- Hier werden die vollen Reparaturkosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt.
- Totalschaden:
- Die Photovoltaikversicherung ist eine Neuwertversicherung! Sie erhalten eine vergleichbare, neue PV-Anlage.
Weitere Kosten die jeweils auf „Erstes Risiko“ bis max. 50.000 €, je Schadenereignis mitversichert sind
- Aufräumungskosten-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Endsorgungskosten für Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
- Gestellung von Gerüsten
- Bergungsarbeiten
- Bereitstellung eines Provisoriums
- Luftfracht
Exklusive Deckungserweiterungen die auf „Erstes Risiko“ beitragsfrei mitversichert sind
- Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden bis 20.000€
- Sofortiger Reparaturbeginn bis 10.000€
- De- und Remontagekosten bis 15.000€
- Schadensuchkosten bis 10.000€
- Feuerlöschkosten inkl. Gebühren bis 20.000€
- Sachschäden im Gefahrenbereich bis 5.000€
- Softwaredeckung für Daten und Programme bis 5.000 €
- Vorsorgeversicherung 50 % der Versicherungssumme*
- Innere Unruhen 25 % der Versicherungssumme*
* bis max. 100.000 €
- Innere Betriebssschäden elektronischer Bauteile, z.B. Wechselrichter oder Solarmodule bis 2.500 € (inkl. bedingtem Ertragsausfall bis max. 1.500 € pro Schaden)
- Entschädigung bei grober Fahrlässigkeit
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
- Genereller Unterversicherungsverzicht
- Wegfall der Restwertanrechnung im Schadenfall
- Vorzeitige Baudeckung (8 Wochen)
Der Versicherungsschutz beginnnt bereits vor der eigentlichen Innbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb 8 Wochen erfolgt. Die Deckung während dieser Bauphase ist zur Fertigstellung und Innbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluß gelagerten Material und Sturm/Hagel beschränkt.
- Definition: Erstes Risiko
Der Begriff „Erstes Risiko“ bezeichnet einen Ersatzpflichtigen Schaden der unabhängig vom Versicherungswert in voller Höhe bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt wird.
Nutzungsausfall Ihrer Anlage
Mitversichert ist auch der Nutzungsausfall Ihrer Anlage. Die Tagesentschädigung beträgt:
- 2,00 €/pauschal pro kWp pro Tag 01.01 – 31.12
Die Haftungsdauer beträgt für alle Risiken 12 Monate.
Zusätzlich mitversichert ist der Ertragsausfall in Folge innerer Betriebsschäden (z.B. Wechselrichter fällt aufgrund eines Garantieschadens aus) bis 1.500 €.Selbstbeteiligung im Schadenfall
- Es erfolgt eine Anrechnung der schadenfreien Jahre:
- nach 3 schadensfreien Jahren 50% der SB
- nach 5 schadensfreien Jahren keine SB
Elektronikversicherung
- 0 € – 1.000 € je Schadensfall
Ertragsausfallversicherung
- 0 – 4 Tage
- Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von Ihrer Netto-Investitionssumme ab. Die auf Ihre PV-Anlage zutreffende Höhe erscheint im Ergebnis des Online-Vergleichrechners.
Zukünftige Leistungsverbesserungen
Zukünftige Leistungsverbesserungen wirken sich auf alle Versicherungen unserer bestehenden Kunden aus. Werden die den Spezialkonzept zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen oder Deckungserweiterungen während der Laufzeit des Vertrages zugunsten des Versicherungsnehmers geändert, so gelten diese Änderungen auch für die bestehenden Verträge!
Risikoträger: AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland
AIG ist eine weltweit führende Versicherungsorganisation mit innovativen Versicherungslösungen und Dienstleistungen, die seit Jahrzehnten die Bedürfnisse ihrer Kunden in einer langfristigen Partnerschaft aufgreift und diese effektiv dabei unterstützt, Risiken zu vermeiden und abzusichern. Unsere Stärke liegt in den 44.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit, die für den Erfolg unserer Kunden Tag für Tag mit großem Engagement mehr als 70 Millionen Kunden auf der ganzen Welt bedienen und dabei helfen, deren Werte zu schützen.
Ausschlaggebend sind die dem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen!